Fahrradbeleuchtung-Sets mit StVZO-Zulassung
Laut StVZO werden bei Fahrradbeleuchtungen zwischen aktiven und passiven Beleuchtungselementen unterschieden. Zu den Aktiven gehören Frontscheinwerfer und Rückleuchten, zu den Passiven die Rückstrahler (Reflektoren, Katzenaugen). Frontscheinwerfer strahlen weißes Licht aus, Rückleuchten rotes Licht. Beiden können durch Dynamos, Batterien oder Akkus
mit Strom versorgt werden. Ein Vorderlicht ist ein nach vorn wirkender Scheinwerfer mit einer Glühlampe, Halogenlampe oder LED als Lichtquelle, der in einer Entfernung von 10 Metern mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux haben muss. Beim Rücklicht werden Glühlampen und LEDs eingesetzt, die durch eine Streuscheibe diffuses und rotes Licht nach hinten ausstrahlen. Moderne Fahrradbeleuchtungen haben ein Stand- und Bremslicht. Bei einigen unserer Frontleuchten kann der Akku auch per Solarpanel aufgeladen werden.
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Fahrradbeleuchtung StVZO
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